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Ausschreibung zum Verkauf unbebauter Grundstücke inklusive Erschließungsverpflichtung

Als Eigentümerin beabsichtigt die Sanitzer Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (SaWEG mbH) gegen Gebot nachstehende, unbebaute Grundstücke als Gesamtpaket inklusive Erschließungsverpflichtung zu verkaufen. Die Gesamtgröße beträgt 22.889 m².

Lagebezeichnung:
Wohnbauflächen B-Plan 23, südlich der Groß Lüsewitzer Wegs

Katasterangaben:
Gemarkung Sanitz-Hof
Flur 2

  • Flurstück 86/14, Teilfläche von ca.   5.847 m² aus 6.880 m²
  • Flurstück 81/6, Grundstücksgröße 12.063 m²
  • Flurstück 81/7, Grundstücksgröße   1.345 m²
  • Flurstück 80/7, Grundstücksgröße   1.047 m²
  • Flurstück 80/9, Grundstücksgröße   2.248 m²
  • Flurstück 80/11, Grundstücksgröße    339 m²

 

Lage- und Grundstücksangaben:
Die Grundstücke befinden sich am südlichen Ortsrand von Sanitz, südlich des Groß Lüsewitzer Wegs und westlich der L191 in Richtung Niekrenz. Der Schulcampus und weitere Kindereinrichtungen sowie der Bahnhof Sanitz befinden sich in fußläufiger Entfernung.

Die Grundstücke sind bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen und müssen für die Wohnungsbebauung vollständig erschlossen werden.

Eigentümer:

SaWEG mbH, Am Bahnhof 5, 18190 Sanitz

Planungsrechtliche Situation:
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des B-Plan 23 der Gemeinde Sanitz. Dieser weist für die zu veräußernden Grundstücke insgesamt 4 WA-Baufelder für die Bebauung mit mehrgeschossigen Wohnhäusern aus.

Der Planinhalt und die Begründung des B-Plan 23 kann über www.gemeindesanitz.de oder beim Veräußerer eingesehen werden. Der Grundstücksverkauf soll nur zum Zweck der Wohnnutzung als „Mehrfamilienhausbebauung“ erfolgen.

Planung und Ausbau von Erschließungsanlagen sind mit der Gemeinde Sanitz abzustimmen. Die SaWEG mbH hat die Erschließungsplanung bereits beauftragt.

Die Kosten für den Bau der Erschließungsanlagen für die Wohnbaugrundstücke sind durch den Erwerber der Grundstücke zu tragen.

Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Sanitz ist notwendig.
Eine entsprechende Verpflichtung wird im Grundstückskaufvertrag geregelt. Der städtebauliche Vertrag regelt auch die Erschließungsverpflichtung aus den Angebotsbedingungen.


Bei der Planung der Bauvorhaben sind die gemeindeeigenen Satzungen (z.B. Stellplatzsatzung) und die übergeordneten Rechtsvorschriften aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, aus dem Naturschutzgesetz, dem Bau-GB etc. zu beachten.

Die Anzahl und der Standort der Stellplätze, die Größe und Beschaffenheit der gemäß § 8 (2) LBauO M-V geforderten Spielplatzanlagen sowie die Barrierefreiheit der Wohnungen gemäß § 50 LBauO M-V sind in den Bauantragsunterlagen nachzuweisen. Zudem ist die Absicherung der Löschwasserversorgung abzustimmen und nachzuweisen.

Nutzungskonzept:
Im Rahmen der Immobilienausschreibung ist ein aussagefähiges Nutzungskonzept mit Aussagen zur geplanten Bebauung vorzulegen.

Belastungen:
Auf den Flurstücken 80/7 und 80/9 befinden sich beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (Leitungs- und Anlagenrecht zur Wasserversorgung) für den WWAV. Diese wurden bei der Aufstellung des B-Plans in Ihrer Örtlichkeit berücksichtigt. Bestandspläne können bei der SaWEG mbH angefordert werden.

 
Angebotsbedingungen: 
 

Angebote sind bis zum 27.07.2026 einzureichen.

Der Verkaufsgegenstand umfasst insgesamt 22.889 m², die genaue Größe ergibt sich nach erforderlicher Detailvermessung und wird über eine Ausgleichsregelung (Mehr- oder Minderflächenausgleich) im Kaufvertrag geregelt.

Im Ankaufsfall hat der Erwerber eine Erschließungsverpflichtung für die Wohnungsbaugrundstücke innerhalb von 2 Jahren nach Vollzug des Kaufvertrages abzugeben.

 

  • Mindestgebot: 95,- €/m², mithin 2.174.455,- €
  • Nutzungskonzept
  • schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise

 

Die Entscheidung über den Verkauf wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die SaWEG mbH und die Gemeinde Sanitz getroffen.


Vergabekriterien:   

  1. Höhe des gebotenen Kaufpreises unter Berücksichtigung des eingereichten Nutzungskonzeptes
  2. Finanzierungskonzept für die Gesamtkosten des Bauvorhabens

Für den Verkauf ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (wie Vertragskosten, Vermessungskosten und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) trägt der Käufer.

Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote an die

SaWEG mbH
Herrn Schünemann
Am Bahnhof 5
18190 Sanitz

mit der Aufschrift:

Grundstücksangebot –Nicht öffnen!
B-Plan 23

zu richten.

Persönlich können Angebote auch der Geschäftsstelle der SaWEG mbH, Am Bahnhof 5, 18190 Sanitz, Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00-15:00 Uhr oder durch Einlegen in den Briefkasten der Geschäftsstelle abgegeben werden.


Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Das Angebot ist schriftlich, in einfacher Form abzugeben.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die SaWEG mbH ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der SaWEG mbH ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung VOB und der Unterschwellenvergabeordnung UVgO.
Weitere Auskünfte erteilt die SaWEG mbH unter Telefon 038209-80207 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Martin Schünemann
Geschäftsführer

Ansprechpartner

Martin Schünemann

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TEL: 038209-80207